Treppenlifte für Rhein-Mosel und Umgebung

Treppenlift-Förderung in Rhein-Mosel: So finanzieren Sie Ihren Lift

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Ein Mann sitzt in einem Rollstuhl und kann die Treppe nicht überwinden.
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Reden wir zuerst über das, was Rheinland-Pfalz nicht hat

Wenn Sie im Netz nach der Landesförderung für Treppenlifte in Rheinland-Pfalz suchen, stoßen Sie schnell auf Aussagen wie „bis zu 15.000 Euro Landeszuschuss" oder „6.000 Euro vom Land für den barrierefreien Umbau". Das trifft für Rheinland-Pfalz so nicht zu. Diese Zahlen gehören zu Programmen anderer Bundesländer – vor allem Hamburg und Hessen – und werden munter auf die Mosel übertragen.

Wir halten es lieber ehrlich: Das Land Rheinland-Pfalz hat kein eigenes Zuschussprogramm, das Ihnen einen festen Betrag für den Einbau eines Treppenlifts überweist. Gefördert wird über die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), und zwar mit einem zinsvergünstigten Darlehen plus einem Tilgungszuschuss, der einen Teil der Darlehenssumme in einen echten Zuschuss verwandelt.

Das klingt komplizierter, als es ist – und es heißt nicht, dass Sie in Rhein-Mosel weniger Geld bekommen. Für einen typischen Einbau setzt sich Ihre Förderung aus drei Töpfen zusammen: bis zu 4.180 Euro von der Pflegekasse, bis zu 2.500 Euro von der KfW und das ISB-Darlehen mit Tilgungszuschuss für alles, was danach noch offen ist. Genau diese Reihenfolge machen wir für Sie – kostenlos und unverbindlich.

Warum die Frage in Rhein-Mosel eine besondere ist

Die Verbandsgemeinde Rhein-Mosel zieht sich von Waldesch und Rhens am Rhein über Winningen, Kobern-Gondorf, Lehmen, Löf und Hatzenport an der Mosel entlang bis nach Alken und Brodenbach. 18 Ortsgemeinden, rund 27.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Verwaltungssitz in Kobern-Gondorf. Was diese Region so schön macht – die alten Winzerhäuser, die Fachwerkgassen von Winningen und Kobern, die verwinkelten Ortskerne von Rhens und Brey – ist zugleich das, was einen Treppenlift hier oft aufwendiger macht als in einem Neubau am Stadtrand.

Gewendelte Treppen mit engen Radien. Halbe Geschosse mit Zwischenpodesten. Hauseingänge über Sandsteinstufen direkt an der Straße. Steile Hanglagen mit Außentreppen zum Garten. Bei uns melden sich Familien aus Weinorten, in denen das Haus seit vier Generationen in Familienhand ist – und in dem der Vater oder die Mutter nach einer Hüft-OP nicht mehr in den ersten Stock kommt.

Genau für diese Situationen ist die ISB-Förderung interessanter, als sie auf den ersten Blick wirkt. Denn ein Kurventreppenlift kostet in solchen Häusern häufig 12.000 bis 18.000 Euro – und das ISB-Darlehen mit Tilgungszuschuss deckt gemeinsam mit Pflegekasse und KfW einen sehr großen Teil davon ab.

Wir stehen Ihnen bei der Beantragung des Pflegekostenzuschusses bei und beraten Sie gerne.

Rhein-Mosel Lifte ist Ihr Partner beim Kauf Ihres Treppenlifts

Qualifizierte Beratung zu Treppenlift, Hublift und Plattformlift. Rhein-Mosel Lifte berät und unterstützt Sie auf dem Weg in Ihre neue Barrierefreiheit. Beratung, Planung, Montage und Wartung kommt alles aus einer Hand. Inhaber Arne Buchholz steht Ihnen bei Fragen gerne persönlich zur Seite. Als zertifizierter Sachverständiger für barrierefreies Planen und Bauen, freut er sich seine Expertise mit Ihnen zu teilen. Wir, Arne Buchholz und das Team von Rhein-Mosel Lifte, sind jederzeit für Sie ansprechbar und wir freuen uns, Sie kennenzulernen!

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Portrait von Arne Buchholz dem Gründer und Geschäftsführer von Rhein-Mosel Lifte

Ihre drei Bausteine in Rhein-Mosel

1. Der Zuschuss der Pflegekasse: bis zu 4.180 Euro

Liegt ein Pflegegrad vor, ist das immer der erste Schritt. Die Pflegeversicherung bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen nach § 40 Abs. 4 SGB XI mit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme – Treppenlifte gehören ausdrücklich dazu.

Der Anspruch besteht bereits ab Pflegegrad 1, und der Betrag ist bei allen Pflegegraden gleich hoch. Leben mehrere anspruchsberechtigte Personen im Haushalt, addieren sich die Beträge: bei einem pflegebedürftigen Ehepaar auf bis zu 8.360 Euro.

Wichtig: Der Antrag geht an die Pflegekasse, nicht an die Krankenkasse – und er muss gestellt sein, bevor Sie den Lift bestellen.

2. Der KfW-Zuschuss 455-B: bis zu 2.500 Euro, ganz ohne Pflegegrad

Der KfW-Zuschuss „Barrierereduzierung – Investitionszuschuss (455-B)” ist seit dem 8. April 2026 wieder abrufbar. Er fördert den barrierearmen Umbau unabhängig von Alter und Pflegegrad. Für Einzelmaßnahmen wie einen Treppenlift gibt es 10 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 2.500 Euro je Wohneinheit. Der Zuschuss ist nicht rückzahlbar und wird nach Abschluss der Arbeiten ausgezahlt.

Der Fördertopf ist begrenzt – wer 2026 noch etwas abbekommen möchte, sollte den Antrag nicht auf die lange Bank schieben. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, ob es sich lohnt, den Antrag jetzt aufzusetzen oder auf das Programmjahr 2027 zu warten.

Wer den Umbau größer denkt und den Standard „Altersgerechtes Haus” erreicht, kann auf 12,5 Prozent und bis zu 6.250 Euro Zuschuss kommen. Dafür schreibt die KfW einen Sachverständigen vor. Wenn Sie ohnehin über Bad, Zugang und Innentüren nachdenken, sollten wir darüber sprechen.

3. Das ISB-Darlehen 705 mit Tilgungszuschuss

Und hier kommt der rheinland-pfälzische Weg, den viele unterschätzen.

Wie das ISB-Darlehen für den Treppenlift wirklich funktioniert

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz fördert Modernisierungen von selbst genutztem Wohneigentum über das Programm 705 „ISB-Darlehen Modernisierung”. Barrierefreie Umbauten – Rampen, breitere Türen, bodengleiche Duschen und ausdrücklich auch Treppenlifte – sind förderfähig. Grundlage ist das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG).

Das Programm besteht aus zwei Teilen, die zusammengedacht werden müssen:

Der Darlehensteil. Ein zinsvergünstigtes Darlehen für die Umbaukosten. Die Zinsen verbilligt das Land um einen Prozentpunkt gegenüber dem regulären Zinssatz. Zinsfestschreibung 10, 15 oder 20 Jahre möglich, Tilgung mindestens 2,20 Prozent im Jahr zuzüglich ersparter Zinsen, Sondertilgungen bis 10 Prozent im Jahr sind erlaubt.

Der Tilgungszuschuss. Das ist der Teil, der aus dem Darlehen einen echten Zuschuss macht. Er reduziert die Darlehenssumme, die Sie zurückzahlen müssen – und wird nicht als Rate ausgezahlt, sondern direkt vom Restsaldo abgezogen.

Einkommensgruppe (nach § 13 Abs. 2 LWoFG) Tilgungszuschuss
Einkommen bis 10 % über der Einkommensgrenze 15 %, max. 6.000 €
Einkommen bis 60 % über der Einkommensgrenze 5 % des Darlehens
Zusatz bei Effizienzhaus-Standard EH 85 + 5 % des Darlehens
Zusatz bei Effizienzhaus-Standard EH 55 + 5 % des Darlehens

Für einen reinen Treppenlifteinbau ist der Effizienzhaus-Bonus meistens nicht erreichbar – das ist ein Bau- und Sanierungsstandard, kein Barrierefreiheits-Standard. Wer aber ohnehin die Fassade dämmt oder die Heizung erneuert, sollte den Umbau zusammen denken.

Zu den Konditionen kommen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1 Prozent der Darlehenssumme (mindestens 250 Euro) und Bereitstellungszinsen von 0,25 Prozent pro Monat auf den nicht ausgezahlten Darlehensbetrag ab dem sechsten Monat nach Zusage. Die ISB sichert das Darlehen in der Regel mit einem nachrangigen Grundpfandrecht ab.

Zwei Punkte, die man vorher wissen muss:

  • Wer das 55. Lebensjahr vollendet hat, muss möglicherweise mit einer erhöhten Tilgung rechnen. Die ISB prüft das im Einzelfall, damit das Darlehen zu Lebzeiten getilgt ist.
  • Ohne Einkommensprüfung geht es beim Programm 705 nicht. Wer über der Grenze von 60 Prozent oberhalb der Einkommensgrenze liegt, greift stattdessen auf das ISB-Darlehen „Wohneigentum Universell” zurück – ohne Tilgungszuschuss, aber ohne Einkommenscheck.

Welche Förderungen für Treppenlifte sind möglich?

Arne Buchholz von Rhein-Mosel Lifte erklärt es für Sie anschaulich im Video.

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Der Antrag geht nicht an die ISB

Das ist die Information, die in Rheinland-Pfalz am häufigsten für Verwirrung sorgt – und der Grund, warum Anträge manchmal wochenlang liegen bleiben.

Sie stellen den Antrag nicht direkt bei der ISB, sondern bei der örtlich zuständigen Kreis- oder Stadtverwaltung, in deren Gebiet Ihr Haus liegt. Für alle 18 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Rhein-Mosel – von Alken über Kobern-Gondorf und Winningen bis nach Waldesch und Rhens – ist das die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz.

Der Ablauf sieht so aus: Sie reichen den Antrag inklusive Kostenvoranschlag, Beschreibung der Maßnahme und Einkommensnachweisen bei der Kreisverwaltung ein. Diese prüft die Fördervoraussetzungen und stellt bei positivem Ergebnis eine Förderbestätigung aus. Eine Kopie geht mit Ihren Unterlagen an die ISB, die dann die endgültige Darlehensbearbeitung übernimmt.

Klingt umständlich, ist aber Ihr Vorteil: Die Kreisverwaltung Mayen-Koblenz kennt die örtlichen Gegebenheiten und arbeitet die Anträge in der Regel zügiger ab als eine zentrale Landesstelle. Wir bringen die Unterlagen in die Form, die die Verwaltung sehen will – vermaßte Grundrisse, Fotos der Treppensituation und ein sauberer Kostenvoranschlag gehören ohnehin zu unserer Aufnahme vor Ort.

Erst der Antrag, dann der Auftrag

Für alle drei Töpfe gilt dieselbe Regel: Beantragen Sie die Förderung, bevor Sie den Vertrag mit uns oder einem anderen Fachbetrieb unterschreiben. Als Vorhabenbeginn zählt der Abschluss eines Liefer-, Leistungs- oder Werkvertrags – nicht erst die Anlieferung.

Für Pflegekasse und KfW ist diese Regel kompromisslos. Wer vorher unterschreibt, verliert die Förderung. Bei der ISB gibt es in Einzelfällen Spielräume, aber verlassen sollten Sie sich darauf nicht.

Was Sie vorher tun dürfen: Angebote einholen, Ihre Treppe vermessen lassen, Kostenvoranschläge vergleichen. Genau das ist der Sinn unserer kostenlosen Vor-Ort-Beratung – Sie bekommen von uns die belastbaren Zahlen, die Sie für den Antrag brauchen, ohne dass Sie sich damit an einen Vertrag binden.

Was Sie zusätzlich absetzen können

Was am Ende an Eigenanteil übrig bleibt, ist steuerlich absetzbar.

Zwei Wege:

  • Als außergewöhnliche Belastung nach § 33 EStG bei nachgewiesener medizinischer Notwendigkeit. Ein Attest oder Pflegegrad-Bescheid reicht in der Regel als Nachweis.
  • Mit dem Lohnanteil als Handwerkerleistung nach § 35a EStG: 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro im Jahr. Voraussetzung ist eine unbare Zahlung – also Überweisung, nicht Barzahlung.

Seit 2024 sind zusätzlich die jährlichen Wartungskosten bis 300 Euro absetzbar. Auf der Rechnung müssen Material- und Arbeitskosten getrennt ausgewiesen sein – wir liefern Ihnen das automatisch in dieser Form.

Ein Beispiel aus der Praxis: Kurventreppenlift in einem Winninger Winzerhaus

Ein Kurventreppenlift in einem Zwei-Geschosser aus den 1930ern, gewendelte Innentreppe, Gesamtkosten inklusive Montage 16.800 Euro. Pflegegrad 2 vorhanden.

  • Pflegekasse: 4.180 Euro
  • KfW 455-B: 1.680 Euro (10 Prozent der Kosten)
  • Zwischenstand: noch 10.940 Euro offen

Diese 10.940 Euro finanzieren wir über das ISB-Darlehen 705. Bei Einkommensgruppe 1 (bis 10 Prozent über Grenze) fließen 15 Prozent Tilgungszuschuss zurück – das sind rund 1.640 Euro, die von der Darlehenssumme abgezogen werden. Rechnerisch bleibt eine Darlehensbelastung von rund 9.300 Euro, zinsverbilligt und über 15 Jahre planbar. Rein rechnerisch bleibt am Ende ein deutlich reduzierter Eigenanteil – und der ist noch steuerlich absetzbar.

Wichtig: Die Töpfe kumulieren nur, solange sich die Zuwendungen auf klar abgrenzbare Kostenpositionen beziehen. Derselbe Rechnungsposten darf nicht doppelt gefördert werden. Welche Kosten Sie welchem Topf zuordnen, ist deshalb keine Formalie, sondern bares Geld.

Ein Plattformlift der Firma Garaventa im Garten | Rhein-Mosel Lifte führt die Wartung von Garaventa-Treppenliften in Hamburg und Norddeutschland durch

Vier Anlaufstellen in Rhein-Mosel und Umgebung, die wir gern empfehlen

Pflegestützpunkt Rhein-Mosel, Dieblich

Hauptstraße 77 (Eingang Römerstraße), 56332 Dieblich
Telefon 02607 97391-64

Die zentrale Anlaufstelle für alle 18 Ortsgemeinden der VG Rhein-Mosel. Die Beratung durch Claudia Bellmund und ihr Team ist kostenlos, anbieterneutral und vertraulich. Auch Hausbesuche in Kobern-Gondorf, Winningen, Rhens oder den entlegeneren Ortsgemeinden sind möglich. Wenn Sie unabhängig einordnen lassen möchten, was in Ihrer Wohnung sinnvoll ist, sind Sie dort richtig.

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz – Amt für Bauen und Wohnen

Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz
Telefon 0261 108-0

Zuständig für die Bearbeitung des ISB-Antrags und die Ausstellung der Förderbestätigung.

Handwerkskammer Koblenz – Beratungsstelle Barrierefreies Bauen

Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz
Telefon 0261 998-654

Neutrale Erstberatung zu barrierefreien Umbaumaßnahmen und Übersicht über qualifizierte Fachbetriebe in der Region.

Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz

Kostenlose Fördermittelberatung zu Pflegekasse, KfW und ISB. Sinnvoll, wenn Sie eine unabhängige zweite Meinung wollen, bevor Sie Anträge stellen.

Wir haben kein Problem damit, Sie dorthin zu schicken. Im Gegenteil: Je klarer Sie wissen, was Sie brauchen, desto besser wird am Ende die Lösung.

So gehen wir gemeinsam vor

  1. Wir schauen uns Ihre Treppe an. Kostenlos und unverbindlich, bei Ihnen zu Hause – ob in Kobern-Gondorf, Winningen, Rhens, Brodenbach oder einer der anderen Ortsgemeinden. Danach wissen Sie, welcher Lift infrage kommt und was er kostet.
  1. Wir sortieren die Fördertöpfe. Pflegegrad vorhanden oder nicht? Wo liegt Ihr Haushaltseinkommen im Verhältnis zur Grenze nach § 13 LWoFG? Nur der Lift oder auch das Bad und die Türverbreiterungen? Daraus ergibt sich die Reihenfolge der Anträge.
  1. Sie stellen die Anträge – wir stellen die Unterlagen bereit. Kostenvoranschlag, Fotos, vermaßter Grundriss, Beschreibung der Situation, Begründung der Notwendigkeit. Wenn Sie beim Ausfüllen Hilfe brauchen, sind wir am Küchentisch dabei.
  1. Erst nach der Zusage wird bestellt. Das ist der Punkt, an dem die meisten Förderungen verloren gehen. Wir passen darauf auf.
  2. Montage, Einweisung, Wartung. Und danach bleiben wir Ihr Ansprechpartner – in ganz Rhein-Mosel und im Landkreis Mayen-Koblenz.

Häufig gestellte Fragen zu Förderungen

In unserem FAQ-Bereich gehen wir auf die Fragen ein, die uns oft erreichen. Bei komplexen Themen haben Sie die Möglichkeit den zum Thema passenden Blogbeitrag zu lesen. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn Ihre Fragen nicht beantwortet werden.

Zum Kontakt
  • Welche Auflagen gibt es bei der KfW?

    Alle Maßnahmen müssen den technischen Mindestanforderungen entsprechen. Soweit diese zu den jeweiligen Maßnahmen Vorgaben machen und sind durch Fachunternehmen auszuführen. Bei Herstellung von Barrierefreiheit ist die DIN 18040-2 (Norm für den Neubau von Wohngebäuden) einzuhalten. Die KfW empfiehlt vor Durchführung der Maßnahmen eine unabhängige Beratung. Zur Feststellung geeigneter Maßnahmen durch Sachverständige oder Wohnberatungsstellen. Ferner empfiehlt die KfW eine Beratung, Fachplanung, Baubegleitung und Dokumentation des Vorhabens durch einen Sachverständigen. (Weitere Informationen: www.kfw.de)

  • Können Maßnahmen zur Barrierefreiheit kombiniert werden?

    Diese Maßnahmen können Sie auch miteinander kombinieren:

    Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen

    • Wege zu Gebäuden, Garagen, Sitz- und Spielplätzen sowie zu Entsorgungs­einrichtungen
    • Umbau und Schaffung von alters­gerechten Kfz-Stell­plätzen sowie deren Über­dachung
    • Umbau und Schaffung oder Über­dachung von Abstell­plätzen für Kinder­wagen, Rollatoren/Rollstühle und Fahrräder
    • sonstige Wohn­umfeld­maßnahmen in bestehenden Gebäuden ab 3 Wohn­einheiten

    Eingangsbereich und Wohnungszugang

    • Abbau von Barrieren im Haus­eingangs­bereich und bei Wohnungs­zugängen
    • Schaffung von mehr Bewegungs­fläche
    • Wetter­schutz­maßnahmen wie Über­dachungen

    Überwindung von Treppen und Stufen

    • Einbau, Nach­rüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen
    • Treppenlifte
    • barriere­reduzierende Um­gestaltung von Treppen­anlagen
    • Rampen zur Über­windung von Barrieren
  • Welche Umbaumaßnahmen werden finanziert oder bezuschusst?

    Folgende Umbaumaßnahmen im Bereich Überwindung von Treppen und Stufen werden unter anderem finanziert/bezuschusst:

    • Treppenlifte
    • barrierereduzierende Umgestaltung von Treppenanlagen,
    • Einbau, Nachrüstung oder Verbesserung von Aufzugsanlagen,
    • Rampen zur Überwindung von Barrieren.
  • Welche Programme werden Angeboten?

    Es werden zwei unterschiedliche Programme angeboten. Es kann ein Darlehen von maximal 50.000 Euro aus dem KfW Programm 159 altersgerecht Umbauen beantragt werden. Des Weiteren wird das Programm 455 angeboten. Bei dem 10 % der förderfähigen Investitionskosten und maximal 6.250 Euro pro Wohneinheit als Zuschuß gewährt werden.

  • Was ist die KfW und für wen ist das Darlehen oder der Investitionszuschuss interessant?

    Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt KfW-Kredite bzw. den KfW-Zuschuss. Sie ist besonders für Personen attraktiv, die keine Pflegestufe haben, aber dennoch ihr Wohnumfeld altersgerecht umbauen wollen. Voraussetzung ist, dass Sie eine Wohnimmobilie barrierearm umbauen oder barrierearm umgebauten Wohnraum als Ersterwerber kaufen möchten.

  • Wann muss der Antrag für den Pflegekostenzuschuss gestellt werden?

    Wer noch keine Pflegeleistungen bezieht, muss vor dem Kauf des Treppenlifts bei der zuständigen Pflegekasse den entsprechenden Antrag stellen. Die Pflegekasse lässt dem Antragssteller das entsprechende Formular zukommen. Dieses muss dann ausgefüllt an die entsprechende Stelle zurückgeschickt werden. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen des Formulars benötigen, melden Sie sich bei uns. Wir helfen Ihnen gerne.

  • Welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

    Einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf die Bewilligung des Zuschusses gibt es nicht. Sind die entsprechenden gesetzlichen Voraussetzungen allerdings erfüllt, wird der Zuschuss auch gewährt. Die wichtigsten Voraussetzunge sind:

    • Es muss eine Pflegestufe vorliegen,
    • Es ist notwendig, eine Treppe zu überwinden, um Räume wie das Badezimmer oder das Schlafzimmer aufzusuchen,
    • Es gibt starke Beeinträchtigungen der Mobilität um täglich wiederkehrende Tätigkeiten zu erledigen.

    Die Voraussetzungen, die zur Bewilligung erfüllt sein müssen, finden Sie beim Bundesministerium für Gesundheit. Und auf folgender Seite: www.bmg.bund.de

  • Wie hoch ist der Pflegekostenzuschuss?

    Je nach Einordnung in die geltenden Pflegegrade ist seit dem 1. Januar 2015 ein Zuschussbetrag von bis zu 4.180 Euro möglich. Für den Fall, dass mehrere Personen mit Pflegestufe zusammenwohnen, kann der Zuschuss pro Person beantragt werden. Bei einem pflegebedürftigen Ehepaar kann die Beihilfe – unter Erfüllung der bestehenden Bedingungen – somit bis zu 8.000 Euro betragen.

  • Was ist der Pflegekostenzuschuss?

    Der Pflegekostenzuschuss ist eine finanzielle Hilfe der Pflegeversicherung. Barrierefreie Umbaumaßnahmen werden von, sofern ein Pflegegrad vorliegt, bezuschusst.

  • Welche Kosten für meinen Treppenlift übernimmt die Krankenkasse AOK?

    Die Krankenkassen wie die AOK, Barmer oder Techniker selbst übernehmen keine Kosten für Treppenlifte. Dafür sind die meist an die Krankenkassen angebundenen Pflegekassen zuständig. Um den Zuschuss von maximal 4000 € der Pflegekassen beantragen zu können, muss mindestens eine Person im Haushalt einen Pflegegrad haben.

    Finanzielle Unterstützung für Treppenlifte: So können Zuschüsse und Förderungen beantragt werden

Das sagen Kunden von Rhein-Mosel Lifte

Echte Freude – von echten Treppenlift-Kunden

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  • The most quotable part of the testimonial.

    "Ich war wirklich skeptisch, als Herr Buchholz mir sagte, dass die Kosten für unsere beiden Lifte von der Pflegekasse und der IFB-Bank gezahlt würden, aber er hat sein Wort gehalten…"

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    "Sehr nette und kompetente Beratung. Man kann bei jeglichen Fragen immer anrufen und wird freundlich beraten."

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    "Herr Buchholz wurde mir vom Beratungszentrum ‚Barrierefrei Leben‘ der Stadt Hamburg empfohlen. Er hat sich um alles gekümmert und ist immer erreichbar für uns. Sein Lift hat unser Leben so viel schöner gemacht!"

  • Kontaktieren Sie uns gerne

    Rhein-Mosel Lifte - Kontaktformular

    Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an. Wir beantworten Ihnen gerne Ihre Fragen oder vereinbaren einen Termin zur Besichtigung mit Ihnen.

    Thomas Becker ist Treppenliftexperte für Rhein-Mosel Lifte
    Thomas Becker
    Leitung Rhein-Mosel Lifte

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